Aktuelles

Hundehaltung in der Gemeinde Obersulm

Hunde in der Gemeinde Obersulm haben es nicht immer leicht. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern.

Derartige Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht sein: die Gemeinde Obersulm bietet ausreichend Raum für alle.
Aus gegebenem Anlass wollen wir an dieser Stelle dennoch auf folgende Punkte hinweisen:
• Im Innenbereich sind Hunde an der Leine zu führen.
• Auch in den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
• Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
• Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.
Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass insbesondere die Trainingsfläche am SportCentrum Obersulm, aber auch die übrigen Trainingsfelder in der Gemeinde durch Hundekot verunreinigt sind, oder Hunde ohne Leine dort ausgeführt werden. Deshalb unsere Bitte an Sie: Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos im Obersulmer Rathaus und an den Spenderstationen im Gemeindegebiet. Machen Sie bitte davon Gebrauch. Und nehmen Sie den Hund an die Leine, wo es geboten ist.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


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