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Grundsteuerreform: Informationsschreiben an private Grundstückseigentümer werden verschickt - Unterstützung bei der
Steuererklärung

Die Steuererklärung für die Grundsteuer rückt näher: Ab dem 1. Juli 2022 kann sie bequem über ELSTER elektronisch abgegeben werden. Daher beginnt die baden-württembergische Finanzverwaltung am Montag, 16. Mai 2022, mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.

Die Schreiben sollen die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Grundsteuererklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, unterstützen. Darin stehen relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück - wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung - wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte - zu finden sind:
nämlich auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer-bw.de. Um die Erklärung zu erstellen, reichen bei den meisten Grundstücken diese Informationen aus. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung
endet am 31. Oktober 2022.
Ausführliche Informationen liefern neben der Landesseite www.grundsteuer-bw.de  auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums.
Erklärvideos gibt es ebenfalls unter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteuermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden: Die Kontaktdaten stehen unter
https://kontakt.fv-bwl.de. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und deren Veröffentlichung ist der Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune zuständig.
Weitere Informationen:
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen
Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.


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