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Förderung von Streuobstwiesen

Die Gemeinde Obersulm fördert die Neupflanzung von Hochstamm-Obstbäumen durch Gewährung eines Zuschusses von 50 % der Baumkosten.

Streuobstwiesen bieten ein abwechslungsreichesLandschaftsbild, dienen als Erholungsraum, sind bedeutend für den Klimaausgleich und beherbergen viele Arten, die auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die Erhaltung und Schaffung von Streuobstwiesen ist ein wesentlicher Beitrag zum praktischen Naturschutz.

Leisten auch Sie einen Beitrag zum Umweltschutzund legen neue Streuobstwiesen an oder pflanzen einzelne Obstbäume nach. Bester Pflanztermin ist im Winterhalbjahr nach dem Laubfall und vor dem Blattaustrieb, jedoch nicht bei Frost. Die Auswahl der richtigen Sorte ist oft schwierig. Setzen Sie sich für solche Fragen mit dem Landschaftserhaltungsverband e.V. beim Landratsamt Heilbronn oder einer Baumschule in Verbindung.

Anträge auf Zuschuss für den Kauf von Obstbaum-Hochstämmen, können Sie bei Herrn Bartelmann, Rathaus Affaltrach, Kämmerei, Zimmer 08, Tel.Nr. 07130/28-125 stellen.


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