Aktuelles

Die neuen Gutscheine für den Landesfamilienpass 2026 sind da!

Der Landesfamilienpass für das Jahr 2026 ermöglicht dem nachfolgend aufgeführten
Personenkreis viele staatliche Schlösser, Museen und Gärten des Landes unentgeltlich
bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen.

Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarten 2026 an die bisherigen Inhaber
der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus.
Um eine missbräuchliche Benutzung der Gutscheinkarte auszuschließen, ist
– entsprechend der bisherigen Praxis -, bei Abholung einer neuen Gutscheinkarte
durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung
nachzuweisen, soweit dies nicht offenkundig ist.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
• Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher
Gemeinschaft leben.
• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die
mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien, die bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens
einem kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) erhalten
und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Seit 2019 können bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses neben einer berechtigten
Person bis zu vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen
werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden
anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder,
Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter/eine Familienbegleiterin sein. Von den
eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit
den Kindern die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich!


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
BürgerServiceBüro der Gemeinde Obersulm
Tel.:07130/28-0


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