Newsletter
Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus haben sich am Freitag, 13. März 2020, Landrat Detlef Piepenburg und die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt.
Mit einer Allgemeinverfügung werden öffentliche und private Veranstaltungen sowie geplante Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen untersagt. Veranstaltungen und Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 50 bis 99 Personen sind dem für den Ort der Veranstaltung oder Ansammlung zuständigen Rathaus mindestens 72 Stunden vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Das Landratsamt appelliert an alle Landkreiseinwohner, nur Veranstaltungen durchzuführen, die unbedingt sein müssen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter
https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen
im Bereich der Allgemeinverfügungen abrufbar.