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Betreuung in den Obersulmer Kindertagesstätten: Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zum 29. Juni 2020 geplant

Nachdem jüngste virologische Studien den geringen Anteil von Kindern am Pandemiegeschehen bestätigt haben, hat die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab 29. Juni 2020 für einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu ermöglichen.

Die Gemeindeverwaltung Obersulm ist momentan dabei, alle notwendigen Maßnahmen des Konzepts für einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zum 29. Juni 2020 umzusetzen. Über Einzelheiten werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Die Abstandregelung für Kinder in der Kindertagespflege und im Kita-Betrieb besteht nicht mehr. Es ist jedoch weiterhin ein Hygienekonzept vorzuhalten und umzusetzen.

Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Konzeptes erfordert deshalb zwingend die Solidarität und aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Werden die Regeln zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege nicht eingehalten, erhöht sich das Risiko eines konkreten Infektionsgeschehens mit der Folge, dass die Gruppe oder die Einrichtung wieder geschlossen und Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen.

Für den Kita-Betrieb ist es wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit SARS-CoV-2 betreut werden. Häufige Symptome sind Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, Fieber oder Husten. Auch das Personal muss gesund sein, ebenso die Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kinderbetreuung bringen, sowie sämtliche Mitglieder des Hausstandes.

Zum Ende dieser Woche ist davon auszugehen, dass die Eltern wieder über die Einrichtungen informiert werden. Die Notbetreuung wird ab dem 29.06.2020 entfallen, allerdings besteht nach wie vor der Rechtsanspruch zum Besuch einer Einrichtung nicht.

Ihre Gemeindeverwaltung Obersulm


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