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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der Gemeinde Obersulm

Die Gemeinde Obersulm erstellt nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Juli 2013 einen Lärmaktionsplan.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach sowie an der Bahnstrecke Heilbronn-Öhringen. Die Lärmkarten, die den konkreten Geltungsbereich aufzeigen, hängen ab Montag, 6. Juli 2015 im Rathaus Obersulm aus, oder können online unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218084/ (Straße) und http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba (Schiene) abgerufen werden.
Aufgrund der hohen Lärmbelastungen in den oben genannten Bereichen, die sich für die Straßenabschnitte aus den aktuellen Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) und für die Bahnstrecke aus den Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes (EBA) ergeben haben, ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplans erforderlich geworden. Primäres Ziel des Lärmaktionsplans ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Minderung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und zum Schutz ruhiger Gebiete.
Für die Bevölkerung besteht zunächst bis Ende September die Möglichkeit, durch schriftliche Eingaben an die Gemeindeverwaltung Obersulm, Ordnungsamt, Frau Wedberg, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, oder larissa.wedberg@obersulm.de, bereits an der Erstellung des Aktionsplans (z. B. durch Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen etc.) mitzuwirken. Im weiteren Verfahren wird der Entwurf des Aktionsplans nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden. Es besteht dann nochmals die Möglichkeit, zum Aktionsplan Stellungnahmen und Anregungen schriftlich vorzubringen.

Obersulm, den 01.07.2015
Tilman Schmidt, Bürgermeister


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