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Änderungen an der Corona-Verordnung ab 30. September 2020 / Verlängerung bis 30. November 2020
Die baden-württembergische Landesregierung hat am 22. September 2020 Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert. Unabhängig von der Laufzeit der Corona-Verordnung werden die Regelungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:
Mund-Nasen-Bedeckung Ab 30. September 2020 gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen
Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung
Attestpflicht bei Befreiung von Maskenpflicht Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen (§ 3 Absatz 2 Nummer 2).
Zutritts und Teilnahmeverbot
Bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 Absatz 1 Nummer 3).
Weitere Änderungen
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – Corona-VO) in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung