Aktuelles

2. Überprüfung und Fortschreibung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Jahr 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 überprüft und fortgeschrieben wurde. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Wills-bach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße).

Nach § 47d Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2024 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung ba-siert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Haupt-verkehrsstraßen der Stufe 4 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr), die im Juni 2023 vorliegen soll.
Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit durch schriftliche Eingaben an die Gemeindever-waltung Obersulm, Ordnungsamt, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm an der Überprüfung des Aktionsplans (z. B. durch Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen etc.) mitzuwirken. Im weite-ren Verfahren wird der Entwurf des Berichts zur Überprüfung des Aktionsplans nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden. Es besteht dann nochmals die Möglichkeit, hierzu Stellungnahmen und Anregungen schriftlich vorzubringen
Das Verfahren wird voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Obersulm, den 26.04.2023

Björn Steinbach, Bürgermeister


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