Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Obersulm

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle hierbei ist der Straßenverkehrslärm.

Europäische Union (EU)

Auf diese Entwicklung hat die Europäische Union reagiert und ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Lärms geschaffen. Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) verpflichtet die Kommunen europaweit, sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Ziel soll sein, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten, erheblichen Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch koordinierte Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren.

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie auf nationaler Ebene stellen § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) dar.

In Baden-Württemberg wurde die Lärmkartierung aller Straßen- und Schienenstrecken durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) durchgeführt. Die Lärmaktionsplanung auf Grundlage dieser Kartierungen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen.

In der ersten Stufe der LAP waren unter anderem Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen) betroffen, die bei der Straßenverkehrszählung des Landes Baden-Württemberg mehr als sechs Millionen verkehrende Kraftfahrzeuge pro Jahr, also etwa 16.440 Kfz täglich, aufgewiesen haben. In der ersten Stufe der Lärmkartierung war die Gemeinde Obersulm nicht betroffen.

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind in der Stufe 2 Lärmaktionspläne für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr/ca. 8.200 Kfz pro Tag zu erstellen. Außerdem müssen auf diesen Streckenabschnitten Betroffenheiten mit einer Lärmbelastung über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight ausgewiesen sein.

In Stufe 2 der Lärmkartierung des Landes bzw. des Eisenbahnbundesamtes sind auf Obersulmer Gemarkung als Lärmquellen die BAB 6, Teile der B 39 und der L 1035 sowie die Bahnstrecke Heilbronn-Öhringen enthalten. Der Umfang der betroffenen Strecken ist in Anlage 1 und 2 dargestellt. Nur diese Lärmquellen werden in der Lärmaktionsplanung betrachtet.

Mit den für die Gemeinde Obersulm ermittelten Fahrzeugzahlen und Betroffenheiten sind die vom Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg vorgegebenen Kriterien, die einen „Lärmschwerpunkt“ definieren, auf Obersulmer Gemarkung erfüllt. Nach § 47d BImSchG hat die Kommune deshalb einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Mit dem LAP sollen Lärmprobleme und -auswirkungen erfasst, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung betroffener Bereiche entwickelt sowie bislang „ruhiger Gebiete“ geschützt werden. Problematisch hierbei ist jedoch, dass die Gemeinde Obersulm bei keiner der oben genannten Streckenabschnitte Träger der Straßenbaulast ist. Die Handlungsfreiheiten der Gemeinde sind daher sehr gering.

Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt vom 02.07.2015 über die Durchführung und die Ziele der Aktionsplanung sowie die Art der Beteiligung informiert. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 vorberaten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine Informationsveranstaltung am 25.02.2016 sowie durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Zeitraum vom 18.04.2016 bis 17.05.2016. Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme zum Berichtsentwurf gebeten.

Der Lärmaktionsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2016 beraten und beschlossen. Der Abschlussbericht sowie die dazugehörigen Anlagen und Abbildungen können nun auf diesen Seiten abgerufen werden.

Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016