Neue Informationen aus Obersulm


Obersulm, Dienstag, 17. August 2021

Corona-Beschränkungen für geimpfte und genesene werden weitgehend aufgehoben

Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.
https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles-zum-coronavirus/beitrag/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte-und-genesene-werden-weitgehend-aufgehoben/id/3101

 


Kommunales Testzentrum der Gemeinde Obersulm ist jetzt auch an die Corona Warn App angebunden!

Wenn sie für die Reise ins Ausland ein europäisches Zertifikat benötigen, ist das ab sofort bei uns erhältlich!
https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles-zum-coronavirus/beitrag/kommunales-testzentrum-der-gemeinde-obersulm-ist-jetzt-auch-an-die-corona-warn-app-angebunden/id/3102

 


Informationen zu Schnelltestmöglichkeiten in Obersulm

In der Gemeinde Obersulm können sich Bürgerinnen und Bürger an folgenden Stellen mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen („Bürgertests“).
https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles-zum-coronavirus/corona-schnelltestmoeglichkeiten/beitrag/informationen-zu-schnelltestmoeglichkeiten-in-obersulm/id/2882

 


Einreise in die BRD aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30.7.2021 beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 12 Jahren müssen, je nach Risikogebiet aus dem sie einreisen, ab dem 1.8.2021 grundsätzlich schon bei der Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis verfügen und sich über das Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn oder PKW).
https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles-zum-coronavirus/einreise-aus-einem-hochrisiko-oder-virusvariantengebiet

 


Bundestagswahl am 26.09.2021 – Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt (§ 28 Bundeswahlordnung) werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/aktuelles/beitrag/bundestagswahl-am-26-09-2021-wahlscheinantrag-bequem-per-internet/id/3098

 


Offene Stellen zu besetzen

Für unser Schul- und Spielzeugmuseum im Ortsteil Weiler suchen wir ab ca. September 2021 für den Bereich Kasse und Aufsicht eine/n Ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in (w/m/d).

Wir bieten aufgeschlossenen und engagierten Schulabgängern vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde Obersulm.

https://www.obersulm.de/karriere

 

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Weitere Neuigkeiten

und Informationen finden Sie im Internet unter obersulm.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Gemeinde Obersulm

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74182 Obersulm
Telefon: 07130 / 28-0
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