Obersulm
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Kindertagesstätten und Grundschulen bleiben bis zum 21.02.2021 geschlossen, die Notbetreuung bleibt bestehenNachdem die Entscheidung zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen kurzfristig vertagt wurde, erklärte Herr Ministerpräsident Kretschmann, im Moment sei nicht an Lockerungen zu denken. Die Überlegung Kitas und Grundschulen schrittweise zu öffnen bestehe zwar, könne derzeit aber aufgrund der Ausbreitung der Virusmutationen nicht umgesetzt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte beschlossen, Kitas und Grundschulen bis 14.02.2021 geschlossen zu halten. Ab dem 15.02.2021 sind in Baden-Württemberg bewegliche Ferientage (Faschingsferien). Deshalb sieht das Land vor, die Einrichtungen zunächst bis zum 21.02.2021 nicht wieder zu öffnen.
Kinderbetreuung: Elternbeiträge für Januar 2021 werden voraussichtlich nicht erhobenAufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die Kindertagesstätten und die Schulen landesweit geschlossen und es wird lediglich eine Notbetreuung angeboten.
Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelung für Fahrten in ImpfzentrenDie Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.
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