Aktuelles

Zutritt zum Rathaus Obersulm ab 01.01.2022 nur noch mit 3G-Nachweis möglich, Erwachsene müssen außerdem eine FFP2-Maske tragen.

Mit der Änderung der Corona-Verordnung am 20.12.2021 hat die Landesregierung beschlossen, dass der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen ab dem 01. Januar 2022 in den Alarmstufen nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich ist.

Das bedeutet, dass im Obersulmer Rathaus nur noch Personen Zutritt haben, die
- Geimpft
- Genesen oder
- Getestet (Nachweis von einer offiziellen Teststelle oder einer betrieblichen Testung, keine Selbsttest oder Testungen vor Ort möglich)
sind.

Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Unter 18 Jahren reicht wie bisher die medizinische Maske aus.

Die Kontrolle erfolgt am Haupteingang des Rathauses. Bitte halten Sie den erforderlichen Nachweis daher bereits am Eingang bereit. Eine Terminvereinbarung ist für alle Anliegen weiterhin notwendig.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.