Aktuelles

Waldbrandgefahr

Grillstellen in Obersulm geschlossen!

Durch die langanhaltende Trockenheit besteht in den Wäldern zwischenzeitlich eine akute Waldbrandgefahr.

 Bitte beachten Sie die folgenden Regeln und Hinweise:
- Im Wald herrscht vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich Rauchverbot.

  • Offenes Feuer oder Grillfeuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
  • Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen von der Kommune auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. Dies ist auf allen Grillstellen in Obersulm der Fall.
  • Kraftfahrzeuge nicht auf Grasflächen abstellen, da unter Umständen vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator eine erhebliche Brandgefahr ausgehen kann.

Schon die kleinste Unachtsamkeit oder der leichtsinnige Umgang mit offenem Feuer kann jetzt einen Brand auslösen.

Was tun, wenn´s brennt?
-Wenn Sie einen – auch noch so kleinen – Wald- oder Vegetationsbrand bemerken, alarmieren Sie sofort über 112 (europaweiter Notruf) die Feuerwehr. Rufen Sie auch die Feuerwehr zur Nachkontrolle, wenn Sie den Brand eigenständig gelöscht haben.

 - Ordnungsamt -


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