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Grillstellen in Obersulm geschlossen!
Durch die langanhaltende Trockenheit besteht in den Wäldern zwischenzeitlich eine akute Waldbrandgefahr.
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln und Hinweise:
- Im Wald herrscht vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich Rauchverbot.
Schon die kleinste Unachtsamkeit oder der leichtsinnige Umgang mit offenem Feuer kann jetzt einen Brand auslösen.
Was tun, wenn´s brennt?
-Wenn Sie einen – auch noch so kleinen – Wald- oder Vegetationsbrand bemerken, alarmieren Sie sofort über 112 (europaweiter Notruf) die Feuerwehr. Rufen Sie auch die Feuerwehr zur Nachkontrolle, wenn Sie den Brand eigenständig gelöscht haben.
- Ordnungsamt -