Aktuelles

Wahlaufruf für die Wahl des Landtags und des Bürgermeisters der Bürgermeisterin am Sonntag, 14. März 2021 sowie Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und barrierefreien Wahllokalen

Am kommenden Sonntag, 14.03.2021 findet die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Obersulm statt. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich an diesen Wahlen.

Die Wahllokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Es ist eine medizinische Maske zu tragen. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie einen eigenen Stift mit.


Folgende barrierefreie Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:
• Wahllokal 001-02: Affaltrach, Kinderhaus Postwiese, Michelbachstraße 22
• Wahllokal 001-03: Affaltrach, Rathaus, Bernhardstraße 1
• Wahllokal 002-02: Willsbach, Hofwiesenhalle, Brückenstraße 15
• Wahllokal 002-03: Willsbach, Karoline-Schnitzler-Kindergarten, Breitäcker 40
• Wahllokal 003-02: Eschenau, Gemeindehalle, Eschenauer Berg 2
• Wahllokal 004-01: Sülzbach, Gemeindehalle, Weinbergstraße 2
• Wahllokal 006-01: Eichelberg, Kelter, Kelterstraße 29.


Bitte beachten Sie außerdem, dass zur Einhaltung der Hygienebestimmungen drei Wahllokale verlegt werden müssen:


Bisher
001-01, Affaltrach, Alte Schule

Neu
001-02, Affaltrach, Kinderhaus Postwiese

Bisher
002-01, Willsbach, Kiga Siebenmorgenweg

Neu
002-03, Willsbach, Hofwiesenhalle

Bisher
003-01, Eschenau, Ortschaftsverwaltung

Neu
003-02, Eschenau, Gemeindehalle


Am Freitag vor der Wahl, 12.03.2021, werden zusätzlich nachmittags von 14-18 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 13.03.2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 13.03.2021, von 11-12 Uhr im BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm bean-tragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit, oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15 Uhr am Wahl-sonntag Briefwahlunterlagen im Rathaus in Obersulm. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Briefwähler werden gebeten dafür zu sorgen, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses finden ab 18 Uhr in den Wahllokalen statt. Die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse ist öffentlich. Die Ergebnisse können auch in Echtzeit unter www.obersulm.de/wahlen abgerufen werden.


Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zu der LANDTAGS- UND BÜRGERMEISTERWAHL am Sonntag, 14. März 2021, von 8 Uhr bis 18 Uhr.


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