Aktuelles

Wahlaufruf für die Landtagswahl am Sonntag, 13.03.2016

Am Sonntag, 13. März 2016 sind Sie aufgerufen, bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg Ihre Stimme abzugeben. Es werden die Sitze im baden-württembergischen Landtag unter den zur Wahl stehenden Parteien vergeben. Der Landtag Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger; die Abgeordneten entscheiden als Volksvertreter über die laufenden politischen Fragen.

Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese auch nutzen. Mit Ihrem Kreuz können Sie den Kurs der Landespolitik mitbestimmen und darüber entscheiden, wer stellvertretend für Sie in den kommenden fünf Jahren die Zukunft unseres Landes gestaltet.
Machen Sie daher von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie die Zukunft von Baden-Württemberg mit.

Die Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Folgende barrierefreie Urnen-Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:
• In Affaltrach das Foyer des Rathauses, Bernhardstraße 1
• In Eichelberg das Foyer der Kelter, Kelterstraße 29
• In Eschenau die Gemeindehalle, Kleiner Saal, Eschenauer Berg 2
• In Sülzbach die Gemeindehalle, Weinbergstraße 2 (über Rampen)
• In Willsbach sowohl der Karoline-Schnitzler-Kindergarten, Breitäcker 40, als auch das Foyer der Hofwiesenhalle, Brückenstraße 15.

Am Freitag 11.03.2016, werden zusätzlich nachmittags von 14 – 18 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausge-stellt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 12.03.2016), 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 12.03.2016, von 11 – 12 Uhr, im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, beantragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag Briefwahlunterlagen im Rathaus in Obersulm.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Briefwähler werden gebeten dafür zu sorgen, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Gehen Sie am Sonntag, 13.03.2016 zur Wahl!



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