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Wahlaufruf für die Bundestagswahl am Sonntag, 24.09.2017

Am Sonntag, 24.09.2017 sind Sie aufgerufen, bei der Bundestagswahl Ihre Stimme abzugeben. Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese auch nutzen. Mit Ihrem Kreuz können Sie den Kurs der Bundespolitik mitbestimmen und darüber entscheiden, wer stellvertretend für Sie in den kommenden vier Jahren die Zukunft unserer Bundesrepublik gestaltet.

Die Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Folgende barrierefreie Urnen-Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:
• Wahllokal 001-02: Affaltrach, Kinderhaus Postwiese, Michelbachstraße 22 (neu! früher Poststraße 25)
• Wahllokal 001-03: Affaltrach, Foyer des Rathauses, Bernhardstraße 1
• Wahllokal 002-02: Willsbach, Foyer der Hofwiesenhalle, Brückenstraße 15
• Wahllokal 002-03: Willsbach, Karoline-Schnitzler-Kindergarten, Breitäcker 40
• Wahllokal 003-02: Eschenau, Gemeindehalle, Kleiner Saal, Eschenauer Berg 2
• Wahllokal 004-01: Sülzbach, Gemeindehalle, Weinbergstraße 2 (über Rampen)
• Wahllokal 006-01: Eichelberg, Foyer der Kelter, Kelterstraße 29.

Am Freitag 22.09.2017, werden zusätzlich nachmittags von 14 – 18 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 23.09.2017), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 23.09.2017, von 11 – 12 Uhr, im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, beantragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag Briefwahlunterlagen im Rathaus in Obersulm. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Briefwähler werden gebeten dafür zu sorgen, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Hinweis zur repräsentativen Wahlstatistik im Wahlbezirk 004-01, Sülzbach, Gemeindehalle:
Im Wahllokal 004-01, Sülzbach, Gemeindehalle, sind für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich Stimmzettel zu verwenden, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WstatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Weitere allgemeine Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie unter http://www.obersulm.de/wahlen.htm; hier steht ein Flyer zum Download bereit.

Hinweis zur Stimmzettelkennung als Tasthilfe:
Nach der Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln eine ertastbare Kennung des Stimmzettels am oberen rechten Rand des Stimmzettels durch ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke vorgesehen. So können blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels nach § 57 Abs. 4 BWO auch einer Stimmzettel-schablone bedienen, selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BWO).


Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Gehen Sie am Sonntag, 24.09.2017 zur Wahl!


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