Aktuelles

Öffnung der Sportangebote in Obersulm ab dem 2. Juni 2020 im Bereich Indoor-Sport

Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 soll nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) vom 22. Mai 2020 auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich sein.

Die Sportausübung ist allerdings an entsprechende Auflagen geknüpft: Hygiene- und Abstandsregelungen müssen strikt eingehalten werden, Training mit Körperkontakt ist weiterhin untersagt. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, wurde in der Corona-Verordnung Sportstätten eine Dokumentationspflicht vorgeschrieben. Name, Datum und Zeit des Besuchs, sowie Telefonnummer oder Adresse der Teilnehmer sind zu erfassen und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren. 
Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der in der Corona-Verordnung Sportstätten genannten Regeln verantwortlich ist. Diese Person hat der Gemeinde Obersulm als Ortspolizeibehörde im Bedarfsfall die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. 
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die sporttreibenden Vereinsvorstände angeschrieben und gebeten, für jede Übungseinheit eine verantwortliche Person zu benennen. Diese soll bis spätestens Dienstag, 02.06.2020, an julia.rieth@obersulm.de gemeldet werden. Ohne Nennung eines Verantwortlichen für jede Übungseinheit darf kein Betrieb stattfinden.
Auch die Anzahl der zulässigen Teilnehmer pro Übungseinheit ist begrenzt und richtet sich nach der Sportart. Bei Sportarten mit Raumwegen müssen mindestens 40 m² pro Person zur Verfügung stehen, bei Sport mit Beibehaltung des individuellen Standorts (Training an festen Geräten oder Matten) ist eine Fläche von mindestens 10 m² pro Person erforderlich. Sport- und Trainingsgeräte müssen natürlich nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtung umziehen. Die Umkleide- und Duschräume in den Hallen sind geschlossen.

Aufgrund der geltenden Hygieneregelungen bleibt allerdings der Kraftraum im SportCentrum weiterhin gesperrt und wegen Handwerkerarbeiten ist das komplette SportCentrum Obersulm von 08.06.2020 – 12.06.2020 geschlossen. Ebenso sind die Schulsporthallen wie immer während der gesamten Pfingstferien geschlossen.

Die Einschränkungen greifen sehr weitreichend in den Breitensport, den Übungs- und Trainingsbetrieb ein. Im Interesse Aller und um die Lockerungen nicht zu gefährden, bitten wir aber alle Sportler, Übungsleiter und Vereinsverantwortliche, mit der Lockerung der Corona-VO Sportstätten verantwortungsvoll umzugehen.  


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.