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Kinderbetreuung in den Obersulmer Kindergärten: Notbetreuung ab Dienstag, 20.04.2021

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, verbunden mit dem Landkreisinzidenz von über 200 stellen die Obersulmer Kindertagesstätten ab Dienstag, 20.04.2021 auf Notbetreuung um. Die Betreuungsgebühren für die Kindergärten werden ab 20.04.2021 zunächst ausgesetzt.

Die Notbetreuung in den Kindergärten erfolgt nach den Kriterien vom Januar 2021. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch das Absolvieren eines Studiums oder der Besuch einer Schule mit Abschlussprüfungen im Jahr 2021 berechtigen zur Notbetreuung.

Die Eltern erhalten die Anmeldungen zur Notbetreuung über die Einrichtungen, bisherige Anmeldungen zur Notbetreuung im Januar 2021 werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Gemeindeverwaltung hat sich entschieden, die Betreuungsgebühren ab 20. April 2021 auszusetzen. Bisher hat sich das Land immer zumindest an den Kindergartengebühren beteiligt, deshalb sollen auch dieses Mal Spitzengespräche zwischen den Kommunen mit dem Land Baden-Württemberg zur Findung einer allgemeinen sozialverträglichen Lösung abgewartet werden. Die Aussetzung der Betreuungsgebühren bedeutet aber noch keinen Verzicht auf die Betreuungsgebühren sondern nur auf das Abwarten auf Informationen vom Land.

Wie bisher gehandhabt, sollen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung Tagessätze erhoben werden. Sofern die Betreuungsgebühren nach erhoben werden, werden selbstverständlich die Notbetreuungsgebühren nicht in Rechnung gestellt.

Auch in der Schulkindbetreuung (GTB) an den Obersulmer Grundschulen findet ab 19.04.2021 ein Notbetreuung unter den bekannten Teilnahmekriterien statt. Die GTB-Eltern haben den Elternbrief zu den Rahmenbedingungen und das Anmeldeformular in der vergangenen Woche erhalten.


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