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Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragung von Coronavirus bei Saisonarbeit in der Landwirtschaft wurde heute verkündet, in Kraft treten ist der morgige Freitag, 11.09.2020
Die Verordnung gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, einschließlich Sonderkulturen, für die Dauer des Einsatzes von Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern. Geregelt werden zwingende Hygieneanforderungen wie Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz, Testverpflichtung…
Die Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-saisonarbeit/