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Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und
Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD aus-geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Nach der Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln eine ertastbare Kennung des Stimmzettels am oberen rechten Rand des Stimmzettels durch ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke vorgesehen. So können blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels nach § 57 Abs. 4 BWO auch ei-ner Stimmzettelschablone bedienen, selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BWO).
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.