Gemeinderatssitzung
Montag, 16. April 2007, 19.00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses in Obersulm-Affaltrach. Alle interessierten Einwohner sind herzlich eingeladen.
1. Bericht über die Entwicklung des Evangelischen Paul-Distelbarth-Gymnasiums Obersulm durch VorstandPfarrer Steven Häusinger
Der Vorstand des Evangelischen Paul-Distelbarth-Gymnasiums Obersulm, Pfarrer Steven Häusinger, wird in der Sitzung anwesend sein und einen Bericht über die Entwicklung des Gymnasiums abgeben.
Beschluss
Pfarrer Häusinger informierte den Gemeinderat darüber, dass im Obersulmer Paul-Distelbarth-Gymnasium mittlerweile alle Bauarbeiten abgeschlossen wurden und die Außenanlagen in Angriff genommen wurden. Seit Winter 2006 sei eine Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsanlage auf dem Dach des Gymnasiums installiert. Kurz vor Ostern wurde die offizielle Anerkennung der Schule durch das Land Baden-Württemberg ausgesprochen.
Vor wenigen Wochen fand das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2007/2008 statt. Für 56 Plätze in zwei Schulklassen gingen 130 Bewerbungen ein. Erstmals mussten deshalb leider auch Obersulmer Bewerber abgelehnt werden, da die Quote von 70 % überschritten war. 39 neue Fünftklässlerinnen und Fünftklässer aus Obersulm konnten angenommen werden. Nach Berücksichtigung der Geschwisterkinder, die vorrangig behandelt werden, konnten noch 8 Plätze an Bewerber aus der Region vergeben werden. Pfarrer Häusinger informierte den Gemeinderat auch über die Möglichkeit für Realschüler am Obersulmer Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife zu machen. Hierfür werden ab Klasse 10 die Schulklassen dreizügig eingerichtet.
2. Erneuerung der Heizungsanlage in der Turn- und Festhalle inObersulm-Affaltrach
Vergabe der Arbeiten
In der Gemeinderatssitzung am 18.09.2006 wurde der Beschluss gefasst, die Heizungsanlage in der Turn- und Festhalle in Obersulm-Affaltrach zu erneuern und durch einen Erdgasbrennwertkessel mit Deckenstrahlheizplatten zu ersetzen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 15.03.2007 statt.
In der Sitzung erfolgt die Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschluss
Die Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma SAUR GmbH aus Neckarwestheim, wurde einstimmig beschlossen.
3. Erweiterung des Friedhofs in Obersulm-Eichelberg
Vergabe der Wegebauarbeiten
Im Friedhof in Eichelberg sind keine freien Grabfelder mehr vorhanden. Bei Bestattungen müssen vorhandene Lücken oder aufgelassene Grabstellen belegt werden.
Die Notwendigkeit einer Erweiterung wurde vom Gemeinderat anerkannt. Zusammen mit der Neufassung des Flächennutzungsplans wurde ein Bebauungsplan entwickelt und vom Gemeinderat genehmigt. Bei der Submission am 20.03.2007 wurden insgesamt 7 Angebote abgegeben.
In der Sitzung erfolgt die Vergabe der Wegebauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschluss
Die Vergabe der Wegebauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Jordan aus Zweiflingen, wurde ebenfalls einstimmig beschhlossen.
4. Antrag auf Abberufung von Feuerwehrkommandant Reiner Frisch
In der Hauptversammlung am 09. März 2007 hat Feuerwehrkommandant Reiner Frisch seinen Rücktritt als Feuerwehrkommandant angekündigt.
Nach dem Feuerwehrgesetz können der Feuerwehrkommandant, sein Stellvertreter sowie die Leiter der Abteilungen sowie deren etwaige Stellvertreter von ihrem Amt nicht Kraft eigenen Willensentschlusses zurücktreten. Die gewählten Feuerwehrführer können nur vom Gemeinderat von ihrem Amt entbunden werden (Entpflichtung). § 8 Abs. 2 Satz 4 nennt keinen besonderen Grund für die Abberufung. Abberufen werden kann man auch auf eigenen Wunsch (Antrag).
Beschluss
Dem Antrag des Feuerwehrkommandanten Reiner Frisch auf Abberufung aus seinem Amt wurde einstimmig stattgegeben.
5. Feuerwehrsatzung vom 8. Dezember 1998
1. Änderung am 16.04.2007
Der Feuerwehrkommandant muss nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg mindestens einen Stellvertreter haben. Satz 1 schließt jedoch nicht aus, mehr als einen Stellvertreter zu wählen und zu bestellen.
Die FFW Obersulm hat im Zuge der anstehenden Neuwahl des Kommandanten angeregt, einen weiteren Stellvertreter vorzusehen.
Beschluss
Die 1. Änderung der Feuerwehrsatzung vom 8. Dez. 1998 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Durch die Änderung wird es künftig zwei Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten geben. Die Stellvertreter werden in Einzelwahl gewählt.
6. Bebauungsplanverfahren und Erlass örtlicher Bauvorschriften „In den Mühlwiesen, 1. Änderung“ in Obersulm-Sülzbach
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Gemeinde liegt eine Anfrage zum Abbruch einer Geschirrhütte und Neuerrichtung eines Gartenhauses in diesem Bereich vor.
Aufgrund der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist lediglich eine Sanierung des Holzschuppens möglich. Ein Abbruch und Neubau wäre momentan unzulässig.
Eine Ortsbesichtigung ergab, dass beinahe auf jedem Grundstück Geschirrhütten und/oder Gewächshäuser errichtet wurden. Sofern die Errichtung von Gebäuden zugelassen werden soll, ist eine Änderung des Bebauungsplans mit entsprechenden Festsetzungen erforderlich.
Beschluss
Zur Einleitung der Änderung des Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass örtlicher Bauvorschriften wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:
Für den im Lageplan vom 16.04.2007 dargestellten Bereich werden nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften geändert.
7. Bebauungsplanverfahren „Bernhardsbiet, 4. Änderung“ (Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in öffentliche Grünfläche) in Obersulm-Affaltrach/-Willsbach
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20.11.2006 beschlossen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern und gleichzeitig den Entwurf mit Begründung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag mit Begründung vom 26.01.2007 bis einschließlich 26.02.2007 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gehört.
Beschluss
Zur Einleitung der Änderung des Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass örtlicher Bauvorschriften wurde bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen:
Für den im Lageplan vom 16.04.2007 dargestellten Bereich werden nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften geändert.
8. Straßennamen im Baugebiet „Bernhardsbiet, 5. Änderung“ in Obersulm-Affaltrach
Der Ortschaftsrat Affaltrach hat Vorschläge für die Benennung der Straßennamen im Neubaugebiet „Bernhardsbiet II“ unterbreitet. In der Sitzung ist über die Namensgebung zu entscheiden.
Beschluss
Es wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den Vorschlägen des Ortschaftsrates Affaltrach zu folgen und die Straßen im Baugebiet „Bernhardsbiet II“ Kolpingstraße, Bodelschwinghstraße, Edith-Stein-Straße und Elisabethenstraße zu nennen.
9. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Beschluss
Die Annahme der vom Kämmerer verlesenen Spenden wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.