Gemeinderatssitzung
Montag, 15. März 2010, 19.00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses in Obersulm-Affaltrach. Alle interessierten Einwohner sind herzlich eingeladen.
1. Reform des Gemeindehaushaltsrechts;
Einführung Neues Kassen- Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Obersulm ab 2012
Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wur-de am 8. Mai 2009 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet und ist für die Haushaltswirtschaft spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 anzuwenden.
Am 11. Dezember 2009 folgten die Neufassungen der Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO).
Die bisherige Anwendung der Kameralistik bei der Gemein-de bzw. der Betriebskameralistik bei den Eigenbetrieben wird durch die Kommunale Doppik abgelöst.
Zur Umsetzung des Neuen Kassen- Haushalts- und Rech-nungswesen (NKHR) sind vom Gemeinderat verschiedene Beschlüsse zu fassen und Anordnungen zu treffen.
Beschluss
Es wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Kommuna-le Doppik in der Gemeinde Obersulm ab dem Haushaltsjahr 2012 einzuführen. Die umfassende Kosten- und Leistungsrechnung soll hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Die Glie-derung des Haushalts erfolgt nach Produktbereichen.
2. Neufestsetzung der Badetarife ab 2010 für das Mineralfreibad Obersulm
Die Badetarife wurden zuletzt am 14. März 2005 ab der Sai-son 2005 neu festgesetzt.
Das Mineralfreibad ist 1974 in Betrieb gegangen.
Zur Badesaison 2005 wurden das Becken und die Badewas-sertechnik mit einem Aufwand von 1,7 Mio. EUR erneuert.
Als weiterer Bauabschnitt steht die Sanierung der Freibad-gebäude, überwiegend Sanitärräume und Umkleideräume an.
Der Betrieb eines Freibads ist eine freiwillige Aufgabe. Das Eintrittsgeld ist eine Benutzungsgebühr und soll nach dem Äquivalenzprinzip erhoben werden. Das heißt, die Gebühr soll der erbrachten Leistung entsprechen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Eintrittspreise im Mine-ralfreibad Obersulm mit zwei Ausnahmen zu: Die ermäßigten Einzel- und Zehnerkarten bleiben unverändert bei 1,50 € bzw. 12 €.
Die neuen Freibadtarife, die ab der Saison 2010 gelten, werden in den Obersulmer Nachrichten veröffentlicht.
3. 2. Änderung vom 15. März 2010 der Abwassersatzung vom 17. November 2008
Der Gemeindetag hat das Muster zur Abwassersatzung ge-ändert. Die Verwaltung empfiehlt, die vom Gemeindetag vorgeschlagenen Änderungen zu übernehmen.
Beschluss
Die Änderung der Abwassersatzung wurde vom Gemeinderat ein-stimmig beschlossen und tritt am 1. April 2010 in Kraft.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die Entsorgung von Arzneimittel-resten über das Abwasser unzulässig ist. Die Kläranlagen können die Rückstände durch Nachrüstungen zwar zufriedenstellend entfernen, diese Nachrüstungen sind jedoch sehr kostenaufwändig und nicht für alle Kläranlagen geeignet. Arzneimittelreste können über den Rest-müll, der in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wird, schadlos beseitigt werden.
4. Aufgabe Spielplatz Fontaneweg in Obersulm-Affaltrach;
Veräußerung als Bauplatz
Nach Ansicht des Ortschaftsrats Affaltrach ist der Spielplatz am Fontaneweg entbehrlich und kann aufgegeben werden.
Der Spielplatz befindet sich auf dem Flurstück Nr. 753 mit einer Größe von 438 m2 und ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bebauungsplanänderung ist daher nicht erforderlich.
Beschluss
Es wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den Spielplatz Fontaneweg aufzugeben, da in der näheren Umgebung weitere Spielplätze sind. Der Spielplatz ist im Bebauungsplan als Wohnfläche ausgewiesen und kann deshalb als Bauplatz verkauft werden.
Es wird, sofern es technisch möglich ist, versucht, die auf dem Spiel-platz Fontaneweg befindlichen Kleinkindspielgeräte auf die umliegen-den Spielplätze zu verteilen.
5. Bürgerfragestunde
6. Benennung der Erschließungsstraße im Umlegungsgebiet „Kelterstraße/Eichstraße“ in Obersulm-Eichelberg
Mit Schreiben vom 21.10.2010 wurde der Ortschaftsrat Eichelberg gebeten, von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und einen Straßennamen für die Erschließungsstraße im Rahmen des Bauland-Umlegungsverfahren „Kelterstraße/Eichstraße“ in Obersulm-Eichelberg zu finden.
Beschluss
Die Erschließungsstraße in obengenanntem Umlegungsgebiet soll ebenfalls Kelterstraße heißen.
7. Brunnen in Obersulm-Sülzbach
hier: Reparatur
Beim Brunnen in Obersulm-Sülzbach wurden ein hoher Wasserverbrauch und Schäden durch den in der Mitte der Brunnenanlage stehenden Baum festgestellt. Der Brunnen soll nach den Osterferien abgetragen, repariert und wieder aufgebaut werden. Der Gemeinderat muss über außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 12.500 € entscheiden.
Beschluss
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe und Reparatur des Brunnens in Obersulm-Sülzbach wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
8. Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstige Zuwendungen
Beschluss
Die Annahme der vom Kämmerer, Karlheinz Schmidt, vorgetragenen Spenden und Schenkungen wurde einstimmig beschlossen.