Gemeinderatssitzung
Dienstag, 09. Dezember 2008, 16.00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses in Obersulm-Affaltrach. Alle interessierten Einwohner sind herzlich eingeladen.
1. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Obersulm und der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasserwirtschaft und gEigenbetrieb für Kultur und Sport
Beschluss
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Obersulm und der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasserwirtschaft und gEigenbetrieb für Kultur und Sport wurden vom Gemeinderat einstimmig bzw. mehrheitlich beschlossen.
Nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt wird diese in den Obersulmer Nachrichten veröffentlicht.
2. Bebauungsplanverfahren und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Kelterstrasse/Eichstrasse“ in Obersulm-Eichelberg
Hier: Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist die Nachverdichtung und Schaffung von Baumöglichkeiten im Rahmen der Ortskernsanierung. In der Sitzung wird über die Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren entschieden.
Beschluss
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
3. Landeswohnraumfördergesetz -
Erlass einer Satzung über die zulässige Miete
Mit Wirkung vom 01.01.2008 hat das Land Baden-Württemberg von seiner Gesetzgebungs-Kompetenz im Bereich Wohnungswesen Gebrauch gemacht und das Landeswohnraumfördergesetz erlassen. Die sicherlich tiefgreifendste Änderung des neuen Gesetzes für die Mietwohnungsbestände bezieht sich auf die Kostenmiete. Die Kostenmiete wurde aufgrund ihrer hohen Komplexität zunehmend kritisch gesehen. Das nun vom Gesetzgeber gewählte Modell, dass eine Höchstmiete unterhalb der ortsüblichen Miete vorsieht, trägt den unterschiedlichen Mietniveaus in den Gemeinden Rechnung und ermöglicht somit eine zielgerichtete Verfolgung des Förderzwecks entsprechend den Gegebenheiten des jeweiligen lokalen Wohnungsmarktes. In der Sitzung wird der Gemeinderat über
den Erlass einer Satzung über die zulässige Miete entscheiden.
Beschluss
Der Erlass der Satzung über die zulässige Miete nach dem Landeswohnraumfördergesetz ab dem 01.01.2009 wurde einstimmig beschlossen.