Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben
2. Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.
- Elternzeit
- Kindererziehungszeiten
- Rente - Zeiten der Kindererziehung
- Staatsangehörigkeit bei Geburt
- Taufe
Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Stand: 14. November 2013, 08:56:19 Uhr, Satznummer: 422, Version: 18